WAHLKARTEN-ANTRAG ZUR EUROPAWAHL AM 9. JUNI 2024

Veröffentlicht am: 07.05.2024

Einen Wahlkartenantrag können Sie ab sofort bis Mittwoch, 5. Juni 2024 schriftlich (É-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag), oder bis Freitag, 7. Juni 2024 12:00 Uhr persönlich an das Stadtamt Fehring stellen. Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich!

Der Wahlkartenantrag muss durch die:den Wähler:in selbst erfolgen! Die Beantragung durch Angehörige, Ehegatt:innen, Erziehungsberechtige oder anderen nahestehenden Personen oder auch Erwachsenenvertreter (auch bei Vorlage einer Vollmacht) ist NICHT zulässig.

Mündlicher (persönlicher) Antrag im Stadtamt Fehring:

Die AntragsstellerIn hat die Identität durch ein Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) glaubhaft zu machen (Fristen bitte beachten!). Eine Begründung für eine Verhinderung, das “eigene” Wahllokal aufzusuchen, ist unerlässlich.

Schriftlicher Antrag:

  • Nutzen Sie dafür Ihre personalisierte Anforderungskarte (Fristen beachten!)
  • Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf https://www.wahlkartenantrag.at/ Ihre Wahlkarte beantragen
  • Mittels ID-Austria – dafür benötigen Sie keine weiteren Dokumente
  • Per E-Mail oder Fax oder formloser schriftlicher Antrag. Folgende Angaben sind dabei unbedingt erforderlich: Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird; Vor- u. Familienname; Geburtsdatum, Adresse Hauptwohnsitz, Identitätsnachweis (Kopie beilegen) oder Unterschrift mit einer ID-Austria.

Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnsitzadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie diese im Antrag angeben.