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Checkliste für das Bauen |
Förderungen für HäuslbauerFörderungen der Stadtgemeinde Fehring auf Antrag: Biogene Heizanlagen (Hackschnitzel-, Pellets- und Scheitholzheizung) - bei Neubau eines Hauses oder Umstieg von fossilen Brennstoffen - Pauschalförderung pro Anlage 350,00 Euro Solaranlagen pro m² - Kollektorfläche 50,00 Euro (maximaler Förderbetrag 400,00 Euro) Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist eine vorhandene Benützungsbewilligung für das Objekt. Photovoltaikanlagen pro kWp - Leistung 100,00 Euro (maximaler Förderbetrag 500,00 Euro) Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist eine vorhandene Benützungsbewilligung für das Objekt. Für Antragstellungen ab 01.06.2021 ist eine Kombination der Förderung des Bundes (Klima- und Energiefonds) mit der Gemeindeförderung möglich. Energieförderung für Private 2022.pdf Infoblatt Raus aus Öl 2022.pdf
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FormulareAnsuchen um Baubewilligung.pdf Bauansuchen vereinfachtes Verfahren.pdf Mitteilung Meldepflichtiges Vorhaben.pdf Ansuchen um Abbruchbewilligung.pdf Fertigstellungsanzeige und Ansuchen um Benützungsbewilligung.pdf Merkblatt für die Bewilligung von Feuerungsanlagen.pdf Merkblatt für die Bewilligung von Wärmepunpen, Lüftungs- und Klimaanlagen.pdf Merkblatt für die Bewilligung von Einfriedungen, Stützmauern und Geländeveränderungen.pdf AGB fur die Versorgung mit Wasser 2022.pdf
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