FÖRDERUNGEN

FÖRDERUNGEN DER STADTGEMEINDE FEHRING

 

Förderungen der Stadtgemeinde Fehring auf Antrag

 

Haus- und Hofzufahrten
Herstellung - Pauschalförderung 150,00 Euro
Biogene Heizanlagen
(Hackschnitzel-, Pellets- und Scheitholzheizung) - bei Neubau eines Hauses oder Umstieg von fossilen Brennstoffen -Pauschalförderung pro Anlage 350,00 Euro
Solaranlagen
pro m² - Kollektorfläche 50,00 Euro
(maximaler Förderbetrag 400,00 Euro)
Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist eine vorhandene Benützungsbewilligung für das Objekt.
Photovoltaikanlagen
Kombinierte Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mind. 5 kWp und einem Speicher mit mind. 5 kWh – Pauschalförderung 500,00 Euro
Voraussetzung für die Förderung ist ein vorhandener Benützungsbewilligungsbescheid bzw. Fertigstellungsanzeige für das Objekt. Für Anlagen, die bis zum 31.12.2023 errichtet wurden, gilt eine Antragsfrist bis 31.03.2024. Es gilt die bisherige Förderung von 100,-- Euro / kWp - max. 500,00 Euro.
Schullandwochen/Schulprojektwochen/Projektwochen Berufsschulen
Fördervoraussetzung: HWS der Schülerin/des Schülers in der Stadtgemeinde Fehring, Dauer der Schulveranstaltung mindestens 3 Tage. Schriftliche Antragstellung durch Eltern, mit Beilage Schulbestätigung über Teilnahme 40,00 Euro.
Die Förderung kann bis 31.8. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Förderungen Landwirtschaft
Muttertierprämie:
pro Mutterkuh bzw. pro belegfähiger Kälbin 14,00 Euro
pro Muttersau bzw. pro belegfähiger Jungsau 7,00 Euro
pro Mutterschaf 5,00 Euro
pro Mutterziege 5,00 Euro
Die Muttertierprämien sind von den Betrieben schriftlich mit einer Kopie der Tierliste (Stichtag 1.4.) bis spätestens 28.2. des Folgejahres zu beantragen.

Mobilitätszuschuss
pro Semester € 150,00
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Fehring, Studienerfolg über 15 ECTS-Punkte im betreffenden Semester, Zuschuss wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt
Die Förderung für das Wintersemester (WS) kann bis Beginn des nächsten Wintersemesters (WS) beantragt werden.
Die Förderung für das Sommersemester (SS) kann bis Beginn des nächsten Sommersemesters (SS) beantragt werden.
(WS 2023/24 bis 30.09.2024 / SS 2024 bis 29.02.2025)

Schulstartgeld
pro Schulanfänger bis zu € 150,00
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Fehring, Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt, der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist, es sich um eine öffentliche Schule handelt, Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin. Gefördert werden: Schultasche, alle Schulartikel, Bekleidung, Turnbekleidung, Sport-, Haus- und Straßenschuhe.
Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Download-Bereich 
Förderantrag: Förderantrag

Förderantrag Muttertierprämie: Förderantrag Muttertierprämie

 

Förderungen der Stadtgemeinde Fehring ohne Antrag

 

Musikschule Fehring
Förderung nur bei Besuch der Musikschule Fehring
2. Kind 1/3 Ermäßigung des Elternbeitrages
ab 3. Kind 2/3 Ermäßigung des Elternbeitrages
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