FÖRDERUNGEN DER STADTGEMEINDE FEHRING
Förderungen der Stadtgemeinde Fehring auf Antrag
Schullandwochen/Schulprojektwochen/Projektwochen Berufsschulen Fördervoraussetzung: HWS der Schülerin/des Schülers in der Stadtgemeinde Fehring, Dauer der Schulveranstaltung mindestens 3 Tage. Schriftliche Antragstellung durch Eltern, mit Beilage Schulbestätigung über Teilnahme 40,00 Euro. Die Förderung kann bis 31.8. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. |
Förderungen Landwirtschaft Muttertierprämie: pro Mutterkuh bzw. pro belegfähiger Kälbin 14,00 Euro pro Muttersau bzw. pro belegfähiger Jungsau 7,00 Euro pro Mutterschaf 5,00 Euro pro Mutterziege 5,00 Euro Die Muttertierprämien sind von den Betrieben schriftlich mit einer Kopie der Tierliste (Stichtag 1.4.) bis spätestens 28.2. des Folgejahres zu beantragen. |
Mobilitätszuschuss pro Semester € 150,00 Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Fehring, Studienerfolg über 15 ECTS-Punkte im betreffenden Semester, Zuschuss wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt Die Förderung für das Wintersemester (WS) kann bis Beginn des nächsten Wintersemesters (WS) beantragt werden. Die Förderung für das Sommersemester (SS) kann bis Beginn des nächsten Sommersemesters (SS) beantragt werden. (WS 2023/24 bis 30.09.2024 / SS 2024 bis 29.02.2025) |
Schulstartgeld pro Schulanfänger bis zu € 150,00 Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Fehring, Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt, der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist, es sich um eine öffentliche Schule handelt, Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin. Gefördert werden: Schultasche, alle Schulartikel, Bekleidung, Turnbekleidung, Sport-, Haus- und Straßenschuhe. Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. |
Für die Ende 2024 ausgelaufenen Förderungen gilt, dass Förderanträge bis 31.03.2025 gestellt werden können, die vorzulegenden Rechnungsnachweise allerdings nur ein Rechnungsdatum bis zum 31.12.2024 aufweisen dürfen |
Download-Bereich Förderantrag: Förderantrag 2025 Förderantrag ausgelaufene Förderungen: Förderantrag 2024 Förderantrag Muttertierprämie: Förderantrag Muttertierprämie |
Förderung für Unterbringung von Vertriebenen außerhalb der Grundversorgung
Quartiereigentümer:innen in Fehring können die Förderung beantragen Förderrichtlinien lt. GR-Beschluss vom 18.06.2024: Download-Bereich |
Förderungen der Stadtgemeinde Fehring ohne Antrag
Musikschule FehringFörderung nur bei Besuch der Musikschule Fehring2. Kind 1/3 Ermäßigung des Elternbeitrages ab 3. Kind 2/3 Ermäßigung des Elternbeitrages |