FÖRDERUNGEN

FÖRDERUNGEN DER STADTGEMEINDE FEHRING

 

Förderungen der Stadtgemeinde Fehring auf Antrag

Schullandwochen/Schulprojektwochen/Projektwochen Berufsschulen
Fördervoraussetzung: HWS der Schülerin/des Schülers in der Stadtgemeinde Fehring, Dauer der Schulveranstaltung mindestens 3 Tage. Schriftliche Antragstellung durch Eltern, mit Beilage Schulbestätigung über Teilnahme 40,00 Euro.
Die Förderung kann bis 31.8. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Förderungen Landwirtschaft
Muttertierprämie:
pro Mutterkuh bzw. pro belegfähiger Kälbin 14,00 Euro
pro Muttersau bzw. pro belegfähiger Jungsau 7,00 Euro
pro Mutterschaf 5,00 Euro
pro Mutterziege 5,00 Euro
Die Muttertierprämien sind von den Betrieben schriftlich mit einer Kopie der Tierliste (Stichtag 1.4.) bis spätestens 28.2. des Folgejahres zu beantragen.
Mobilitätszuschuss
pro Semester € 150,00
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Fehring, Studienerfolg über 15 ECTS-Punkte im betreffenden Semester, Zuschuss wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt
Die Förderung für das Wintersemester (WS) kann bis Beginn des nächsten Wintersemesters (WS) beantragt werden.
Die Förderung für das Sommersemester (SS) kann bis Beginn des nächsten Sommersemesters (SS) beantragt werden.
(WS 2023/24 bis 30.09.2024 / SS 2024 bis 29.02.2025)
Schulstartgeld
pro Schulanfänger bis zu € 150,00
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Fehring, Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt, der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist, es sich um eine öffentliche Schule handelt, Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin. Gefördert werden: Schultasche, alle Schulartikel, Bekleidung, Turnbekleidung, Sport-, Haus- und Straßenschuhe.
Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Für die Ende 2024 ausgelaufenen Förderungen gilt, dass Förderanträge bis 31.03.2025 gestellt werden können, die vorzulegenden Rechnungsnachweise allerdings nur ein Rechnungsdatum bis zum 31.12.2024 aufweisen dürfen
Download-Bereich 
Förderantrag: Förderantrag 2025
Förderantrag ausgelaufene Förderungen: Förderantrag 2024

Förderantrag Muttertierprämie: Förderantrag Muttertierprämie

Förderung für Unterbringung von Vertriebenen außerhalb der Grundversorgung

Quartiereigentümer:innen in Fehring können die Förderung beantragen
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fehring hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 eine pauschale Förderung für die Unterbringung von Vertriebenen beschlossen. Diese Förderung bezieht sich auf von den Vertriebenen selbst organisierten und gemieteten Wohnraum ohne Betreuung durch den Quartiergeber und kann von Eigentümern von Wohnobjekten im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Fehring beantragt werden.

Förderrichtlinien lt. GR-Beschluss vom 18.06.2024:
- Anträge zur Förderung können zwischen 01.01. und 28.02.2025 eingebracht werden.
- Fördersatz: € 31,83 pro Personen (Erwachsene und Kinder) pro Monat
- Zeitraum der Anwendung dieser Förderung: 01.01. bis 31.12.2024
- Der Antragszeitraum des Unterkunftgebers hat je Vertriebenen mindestens einen Vorschreibungsstichtag (01.01./01.04./01.07./01.10.) zu enthalten.
- Definition bzw. Abgrenzung „eines Monats“:
Zu Beginn des Antragszeitraumes zählt ein Monat bis zum 15. des Monats als gesamter Monat und ab dem 16. des Monats als kein Monat. Umgekehrt zählt zum Ende des Antragszeitraumes ein Monat bis zum 15. des Monats als kein Monat und ab dem 16. des Monats als gesamter Monat.
- Die Gemeindeabgaben (Wasser/Kanal/Müll) müssen bezahlt sein.
- Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizulegen:
Meldebestätigung der Vertriebenen

Download-Bereich 
Förderantrag: Unterbringung Vertriebene

 

Förderungen der Stadtgemeinde Fehring ohne Antrag

Musikschule Fehring
Förderung nur bei Besuch der Musikschule Fehring
2. Kind 1/3 Ermäßigung des Elternbeitrages
ab 3. Kind 2/3 Ermäßigung des Elternbeitrages