- Beschäftigungsausma...
FÖRDERUNGEN DER STADTGEMEINDE FEHRING
Förderungen der Stadtgemeinde Fehring auf Antrag
Haus- und Hofzufahrten Herstellung - Pauschalförderung 150,00 Euro |
Biogene Heizanlagen (Hackschnitzel-, Pellets- und Scheitholzheizung) - bei Neubau eines Hauses oder Umstieg von fossilen Brennstoffen -Pauschalförderung pro Anlage 350,00 Euro |
Solaranlagen pro m² - Kollektorfläche 50,00 Euro (maximaler Förderbetrag 400,00 Euro) Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist eine vorhandene Benützungsbewilligung für das Objekt. |
Photovoltaikanlagen pro kWp - Leistung 100,00 Euro (maximaler Förderbetrag 500,00 Euro) Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist eine vorhandene Benützungsbewilligung für das Objekt. |
Schullandwochen/Schulprojektwochen/Projektwochen Berufsschulen Fördervoraussetzung: HWS der Schülerin/des Schülers in der Stadtgemeinde Fehring, Dauer der Schulveranstaltung mindestens 3 Tage. Schriftliche Antragstellung durch Eltern, mit Beilage Schulbestätigung über Teilnahme 40,00 Euro. Die Förderung kann bis 31.8. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. |
Förderungen Landwirtschaft Muttertierprämie: pro Mutterkuh bzw. pro belegfähiger Kalben 14,00 Euro pro Muttersau bzw. pro belegfähiger Jungsau 7,00 Euro pro Mutterschaf 5,00 Euro pro Mutterziege 5,00 Euro Die Muttertierprämien sind von den Betrieben schriftlich mit einer Kopie der Tierliste bis spätestens 28.2. zu beantragen. |
Mobilitätszuschuss pro Semester € 150,00 Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Fehring, Studienerfolg über 15 ECTS-Punkte im betreffenden Semester, Zuschuss wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt |
Schulstartgeld pro Schulanfänger bis zu € 150,00 Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Fehring, Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt, der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist, es sich um eine öffentliche Schule handelt, Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin. Gefördert werden: Schultasche, alle Schulartikel, Bekleidung, Turnbekleidung, Sport-, Haus- und Straßenschuhe. Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. |
Download-Bereich Förderantrag Muttertierprämie: Förderantrag_Muttertierprämien.pdf |
Refundierung für Unterkunftgeber:innen von Vertriebenen außerhalb der Grundversorgung Anträge zur Refundierung der Gemeindeabgaben (Wasser/Kanal/Müll) für Unterkunftgeber:innen von Vertriebenen außerhalb der Grundversorgung pauschal in Höhe von € 30,00 pro Person (Erwachsene und Kinder) und pro Monat können zwischen 01.01. und 28.02.2023 eingebracht werden. Diese Refundierung wurde für den Zeitraum 01.03. bis 31.12.2022 beschlossen. Dem Antrag sind entsprechende Meldebestätigungen der Vertriebenen beizulegen. Darüber hinaus hat der Antragszeitraum mindestens einen Vorschreibungsstichtag (01.04./01.07./01.10.) zu enthalten. |
Förderungen der Stadtgemeinde Fehring ohne Antrag
Musikschule Fehring Förderung nur bei Besuch der Musikschule Fehring 2. Kind 1/3 Ermäßigung des Elternbeitrages ab 3. Kind 2/3 Ermäßigung des Elternbeitrages |