- Beschäftigungsausma...
Die Einsichtnahme in Gemeinderatssitzungsprotokolle ist, laut Steiermärkische Gemeindeordnung, § 60, Abs. 7, erst nach Genehmigung des Protokolls durch den Gemeinderat (Beschlussfassung erfolgt jeweils in der darauffolgenden Sitzung) erlaubt.
Protokolle der Gemeinderatssitzungen im Jahr 2023
2-Gemeinderatssitzung-2023.pdf
1-Gemeinderatssitzung-2023.pdf
Protokolle der Gemeinderatssitzungen im Jahr 2022
9-Gemeinderatssitzung-2022.pdf
8-Gemeinderatssitzung-2022.pdf
7-Gemeinderatssitzung-2022.pdf
6-Gemeinderatssitzung-2022.pdf
5-Gemeinderatssitzung-2022.pdf
4-Gemeinderatssitzung-2022.pdf
3-Gemeinderatssitzung-2022.pdf
2-Gemeinderatssitzung-2022.pdf
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