ENTSORGUNG VON SCHWIMMBADABWÄSSERN

Veröffentlicht am: 12.08.2022
Beim Betrieb eines Schwimmbades fallen in der Regel Abwässer an, die unterschiedlich verunreinigt sind und deshalb auch unterschiedlich entsorgt werden sollen.

• Wässer, die beim Entleeren des Beckens im Herbst anfallen, können breitflächig verrieselt werden, wenn der gemessene Chlorgehalt unter 0,05 mg/l liegt.
• Wässer, die beim Rückspülen des Filters und Reinigen des Beckens anfallen, sind über den Kanal zu entsorgen.

In der Stadtgemeinde Fehring dürfen Abwässer aus Schwimmbecken und Pools kostenfrei in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Sollte ein fixer Anschluss an den öffentlichen Kanal gewünscht werden, ist dieser Anschluss auf Kosten des Anschlusswerbers fachgerecht herzustellen und durch die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Fehring zu kontrollieren.

Lesen Sie mehr dazu in der Broschüre “Pool - Nasses Vergnügen mit Verantwortung“.
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