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Informationsfreiheitsgesetz | Stadtgemeinde Fehring

INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ

Am 1. September 2025 ist in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten.

Was bedeutet das? Was ist neu? Warum ist das wichtig?

 

Das neue Informationsfreiheitsgesetz sorgt für mehr Transparenz. 

Das Gesetz hat 2 Säulen:
1. proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse
Wichtige Informationen müssen von Behörden von sich aus veröffentlicht werden. Man muss nicht erst danach fragen.
2. Grundrecht auf Zugang zu Information – Information auf Antrag
Alle Menschen haben ein Recht auf Informationen. Sie können bei Behörden Informationen anfordern.

 

Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Bis jetzt durften viele Informationen von Behörden geheim bleiben. Das nennt man Amtsgeheimnis. Dieses Amtsgeheimnis wurde vor fast 100 Jahren eingeführt – im Jahr 1925. Ab dem 1. September 2025 gibt es das nicht mehr.

 

Allgemeine Begriffsbestimmung – Was ist eine Information?

Eine Information ist alles, was eine Behörde oder ein öffentliches Unternehmen aufschreibt, speichert oder dokumentiert, damit es seine Arbeit machen kann. Egal, ob die Information auf Papier oder digital gespeichert ist – sie zählt als Information.

Informationen von allgemeinem Interesse müssen auf der Internet-Seite data.gv.at veröffentlicht werden Zum Beispiel: Geschäftseinteilung, Berichte, Amtsblätter, Studien, Gutachten, Umfragen, Verträge über € 100.000, die ab dem 1. September gemacht werden. 

Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Bundeskanzleramtes: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/informationsfreiheitsgesetz.html 

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Mit diesem FORMULAR können Sie einfach und digital eine Anfrage an die Gemeinde stellen!

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