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Amtssignatur | Stadtgemeinde Fehring

AMTSSIGNATUR

Amtssignatur der Stadtgemeinde Fehring gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Stadtgemeinde Fehring im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur auf. Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur und kann auf Bescheiden und anderen Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
» die Bildmarke der Behörde und
» einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
» Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke § 19 Abs. 3 E-GovG

 

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die folgende Adresse: www.signaturpruefung.gv.at

Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung, unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.