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ORTSBILDSCHUTZ

Allgemeine Information

Einige Teile in der Stadt Fehring stehen unter Ortsbildschutz.

Im Ortsbildschutzgebiet sind Veränderungen an Bauwerken wie etwa am äußeren Erscheinungsbild, an der Baustruktur oder an der Bausubstanz sowie geplante Neubauten vom Ortsbildsachverständigen zu begutachten.

Ortsbildschutzkonzept der Stadtgemeinde Fehring

Die Stadt Fehring hat im Laufe ihrer Geschichte ein charakteristisches Ortsbild entwickelt, das es zu bewahren und behutsam weiterzuentwickeln gilt. Das Ortsbildkonzept definiert klare Regeln, die Planern und Bauherren Orientierung bieten und festlegen, welche Bauvorhaben im Sinne des Ortsbildschutzes zulässig sind.

Im Mittelpunkt stehen die harmonische Verbindung von bestehender und neuer Bausubstanz sowie ein qualitätsvolles, stimmiges Stadtbild. Dazu werden Vorgaben zu Bautypologien, Proportionen, Gestaltung, Materialwahl und Farbkonzepten formuliert. Ziel ist es, Neubauten, Umbauten und Sanierungen so zu lenken, dass Fehrings individuelle Prägung erhalten bleibt und weiter gestärkt wird.

Das Konzept schützt das übergeordnete harmonische Gesamtbild der Stadt und wendet sich gegen störende, unverbundene Eingriffe. Gleichzeitig bietet es ein gestalterisches „Vokabular“, das kreative Lösungen ermöglicht und die Identität Fehrings für Bewohner wie Besucher sichtbar macht.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fehring hat in seiner Sitzung vom 02.08.2023 gemäß §2 Abs. 3 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBI. Nr. 54/1977 i.d.g.F. (Stand Jänner 2023) sowie gemäß Artikel 118 Abs. 6 B-VG, hinsichtlich §13, nachstehendes Ortsbildkonzept einschließlich der diesem Konzept angeschlossenen Erklärungen und Planbeilagen verordnet. 

Dokumente zum Thema:

» Ortsbildschutzkonzept Stadtgemeinde Fehring

» Planbeilage Nr.1-5

» Planbeilage Nr 6