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KINDERPORTAL

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte!

Die Stadtgemeinde Fehring informiert Sie über das neu eingerichtete Kinderportal des Landes Steiermark.
Das Kinderportal bietet den Eltern einen Überblick aller Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark und erleichtert Ihnen die Suche nach einem freien Betreuungsplatz. Selbstverständlich finden Sie im Kinderportal auch die Kindergärten und Kinderkrippen der Stadtgemeinde Fehring.

Wenn Sie Ihr Kind für das Kinderbetreuungsjahr 2026/27 in einer unserer Kinderbetreuungseinrichtungen neu anmelden möchten, ist eine Vormerkung im Kinderportal verpflichtend vorzunehmen. In der Zeit von 12.1.2026 bis 8.2.2026 können Sie Ihr Kind über das Kinderportal vormerken (Achtung: eine Vormerkung gilt nicht als Anmeldung).

Mit diesem Link gelangen Sie direkt zum Kinderportal!
Weitere Informationen finden sie hier!

Ab dem 20. März können Sie im Kinderportal die Bearbeitungsergebnisse aller Vormerkungen einsehen. Loggen Sie sich dafür in Ihr Benutzerkonto ein und gehen Sie anschließend in den Bereich "Meine Vormerkungen".

SCHNUPPERTAG IM KINDERGARTEN

Wenn Sie über das Kinderportal Bescheid bekommen haben, dass Ihr Kind in einer Kinderkrippe/in einem Kindergarten der Stadtgemeinde Fehring aufgenommen wird, erhalten Sie eine schriftliche Einladung zu einem Schnuppertag. Sie lernen das Kinderkrippen- bzw. Kindergartenteam kennen und die leitende Pädagogin wird mit Ihnen die Formalitäten (z.B. Betreuungsvertrag) klären. Ihr Kind lernt ebenfalls das Team kennen und macht sich mit den Räumlichkeiten vertraut. Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen ein Elternteil des Kindes anwesend sein muss.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

INFORMATIONEN ZUM ELTERNBEITRAG 2025/2026

Elternbeitrag für unter Dreijährige
Für unter 3-jährige Kinder gibt es in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Fehring folgende Möglichkeiten der Kinderbetreuung:

- Kinderkrippe Fehring, Brunn und Hatzendorf
- alterserweiterte Ganztagsgruppe im Kindergarten Fehring

Auch für unter 3-jährige Kinder kann ein Antrag auf den sozial gestaffelten Elternbeitrag gestellt werden. Sozial gestaffelt bedeutet, dass der Elternbeitrag auf Grundlage des monatlichen Familien-Netto-Einkommens und der täglichen Betreuungszeit vom Erhalter (Stadtgemeinde Fehring) berechnet wird.

Wenn kein Antrag auf den sozial gestaffelten Elternbeitrag gestellt wird, werden folgende, monatliche Elternbeiträge eingehoben:

€ 231,81 (für max. 6 Stunden Betreuung) in der Kinderkrippe Fehring und Brunn
€ 309,08 (für max. 8 Stunden Betreuung) in der alterserweiterten Ganztagsgruppe
€ 386,35 (für max. 10 Stunden Betreuung) in der alterserweiterten Ganztagsgruppe

Elternbeitrag für Drei- bis Vierjährige
3- bis 4-jährige Kinder können in jedem Kindergarten der Stadtgemeinde Fehring betreut werden. Der Elternbeitrag für 3- bis 4-jährige Kinder ist abhängig vom täglichen Betreuungsbedarf sowie vom Einkommen der Eltern (die Sozialstaffel kommt zur Anwendung).
– Bei einer täglichen Einschreibung von 5 bis 6 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 176,25 Euro. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.
– Bei einer täglichen Einschreibung von 7 bis 8 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 235,00 Euro. Diese Betreuungsform gibt es derzeit in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.
– Bei einer täglichen Einschreibung von 9 bis 10 Stunden beträgt der monatliche Höchstbeitrag 293,75 Euro. Auch diese Betreuungsform gibt es derzeit nur in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.

Elternbeitrag für Fünfjährige
Für 5-jährige Kinder (für das Kinderbetreuungsjahr 2025/26 im Zeitraum vom 02.09.2019 bis einschließlich 01.09.2020 geboren) ist der Besuch des Kindergartens bis zu 6. Stunden gratis (Pflichtkindergartenjahr). Wenn ein 5-jähriges Kind in der Ganztagesgruppe Fehring länger als 6 Stunden betreut wird, gelten folgende Höchstbeiträge: Bei einer täglichen Einschreibung von 7 bis 8 Stunden werden 2 Stunden verrechnet: Höchstbetrag 58,75 Euro. Bei einer täglichen Einschreibung von 9 bis 10 Stunden werden 4 Stunden verrechnet: Höchstbetrag 117,50 Euro. Diese Betreuungsform gibt es derzeit in der Ganztagesgruppe des Kindergartens Fehring. Bei vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der Einkommensnachweise bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres wird die Sozialstaffelberechnung durchgeführt und eine etwaige Förderung kann den monatlichen Höchstbetrag verringern.

Mittagessen Ganztagesgruppe
In der Ganztagesgruppe im Kindergarten Fehring wird auch das Mittagessen im Kindergarten eingenommen. Das Mittagessen wird vom Gasthof Gradwohl „Gasslwirt“ bezogen (wöchentliche Auswahl von täglich zwei Gerichten). Die Kosten pro Mittagessen und Kindergartenkind belaufen sich auf ca. 6 Euro einschließlich Dessert.

Materialkostenbeitrag
Für jedes Kind, das in einem der Kindergärten der Stadtgemeinde Fehring betreut wird, wird ein Materialkostenbeitrag von 94,- Euro pro Jahr eingehoben (für Bastelmaterial, Fruchtsäfte etc.).

Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe
Für Kinder, die den Sommerkindergarten der Stadtgemeinde Fehring besuchen, kann ein Antrag auf Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gestellt werden. Die Beihilfe ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kind muss für mindestens 4 Wochen die Einrichtung besuchen. Der Antrag und die Einkommensnachweise müssen bis spätestens Anfang September in der Stadtgemeinde Fehring abgegeben werden.

Fragen zum Elternbeitrag?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Elternbeitrag bzw. Hilfe bei der Beantragung der Landes- Kinderbetreuungsbeihilfe benötigen, steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Isabella Neubauer unter 03155/2303-600, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind an den jeweiligen Standorten begrüßen zu dürfen!

Bitte beachten: Laut Kinderbetreuungsgesetz besteht in den Kindergärten eine Anwesenheitspflicht des Kindes. Eine Abwesenheit ist dem Kindergarten schriftlich mitzuteilen. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Kindergarten oder online auf unserer Website. Wir ersuchen Sie Abmeldungen zum Kindergartenjahr 2026/27 rechtzeitig vorzunehmen. Sollten Sie den Platz nicht mehr benötigen, ist dies auch dem Kindergarten bzw. der Stadtgemeinde Fehring mitzuteilen, ansonsten kann die Stadtgemeinde Fehring von der Möglichkeit der Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr für den Verwaltungsaufwand Gebrauch machen.