HALTEN VON GEFÄHRLICHEN TIEREN

Das Halten von gefährlichen Tieren, die aufgrund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z.B. Schlangen oder Giftspinnen ), ist nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig.

(Foto: © skeeze - pixabay.com )
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