KURZPARKZONE HAUPTPLATZ

Veröffentlicht am: 12.08.2022
In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2019 wurde die Verordnung einer Kurzparkzone für den Hauptplatz in Fehring beschlossen.

Die Zone umfasst folgenden Bereich:
Im Osten beginnend bei der Wehapp-Kreuzung bis zur Kreuzung mit der Sattlergasse beim Stadtamt. Richtung Süden den gesamten Hauptplatz bis zur Kreuzung mit der Sinzingergasse.

Die Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr. Das Parken ist auf 2 Stunden beschränkt. Feiertage sind ausgenommen.
Die bereits bestehende Kurzparkzone beim Parkplatz der Fa. Spar wird diesen Zeiten angepasst. Vor den Objekten Hauptplatz 3 (im Bereich der Trafik Braunstein ) und Hauptplatz 12 (Fam. Scheifinger ) wurde zusätzlich für je 2 Stück Parkplätze ein Parkverbot beschlossen. Hier ist das Halten für max. 10 Minuten erlaubt. So soll gewährleistet sein, dass man für kurze Erledigungen immer einen freien Parkplatz findet.

Für die Standbetreiber beim Samstagsmarkt, für die Eigentümer der Gebäude am Hauptplatz sowie für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr während eines Einsatzes wird es Ausnahmeregelungen geben. Darüber werden die Betroffenen gesondert persönlich informiert.

Die Kurzparkzone gilt ab 01.11.2019. Bitte beachten Sie diese Neuerung.

In den letzten Monaten wurden im Bereich der Radkersburgerstraße insgesamt ca. 40 neue Parkplätze geschaffen. Im Innenhof des ehemaligen Postgebäudes stehen zusätzlich Parkplätze für die Bediensteten der Stadtgemeinde und der Sparkasse zur Verfügung.
Es werden daher alle im Hauptplatzbereich tätigen Damen und Herren gebeten, künftig diese Parkmöglichkeiten zu nützen.
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